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   BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20   

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https://dejure.org/2020,15118
BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20 (https://dejure.org/2020,15118)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 1 BvR 890/20 (https://dejure.org/2020,15118)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 890/20 (https://dejure.org/2020,15118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gehörsverstoß durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens geheilt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 321a ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist - allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist - allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist - allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellungnahmefrist - und die vor ihrem Ablauf ergangene gerichtliche Entscheidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20
    Zwar verletzt das Urteil vom 20. Februar 2020 die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), weil es zu einer Zeit erlassen wurde, zu der die gesetzte Frist noch nicht nachweisbar abgelaufen war (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 9, 11; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20
    Diese Gehörsverletzung wurde aber im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens geheilt (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 17; jeweils m.w.N.), weil das Amtsgericht dabei den zunächst übergangenen, fristgerecht eingegangenen Schriftsatz vom 20. Februar 2020 im Rahmen einer Hilfsbegründung berücksichtigt hat.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20
    Diese Gehörsverletzung wurde aber im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens geheilt (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 17; jeweils m.w.N.), weil das Amtsgericht dabei den zunächst übergangenen, fristgerecht eingegangenen Schriftsatz vom 20. Februar 2020 im Rahmen einer Hilfsbegründung berücksichtigt hat.
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20
    Zwar verletzt das Urteil vom 20. Februar 2020 die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), weil es zu einer Zeit erlassen wurde, zu der die gesetzte Frist noch nicht nachweisbar abgelaufen war (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 9, 11; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20
    Zwar verletzt das Urteil vom 20. Februar 2020 die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), weil es zu einer Zeit erlassen wurde, zu der die gesetzte Frist noch nicht nachweisbar abgelaufen war (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 9, 11; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Rinderhaltung; Geruchsbelastung;

    10 Zwar verletzt eine Entscheidung die Beteiligten in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie zu einer Zeit erlassen wurde, zu der eine gesetzte Frist noch nicht nachweisbar abgelaufen war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Mai 2020 - 1 BvR 890/20 -, juris Rn. 1).
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